Unser Tätigkeitsfeld im Bereich IT-Recht umfasst:
Alle Wirtschaftszweige werden durch sog. IT-Leistungen getragen oder gestützt, bspw. mittels individueller Software, Netzwerke, Webseiten, etc.
Ich berate und begleite sowohl Unternehmensgründer als auch bestehende Unternehmen bei der rechtlichen Überprüfung ihrer technischen Anforderungen. Hierbei kommen die vorstehend genannten Tätigkeitsbereiche voll zum Tragen.
Neben dem juristischen Verständnis bringe ich auch den technischen Sachverstand mit, um die essentiell wichtige Transferleistung Technik-Recht zu gewährleisten. Damit kann ich als sog. Schnittstelle für Ihr Unternehmen fungieren und ermögliche einen reibungslosen Beratungsablauf - gerade auch in punkto Kosten/Nutzen für die Mandanten.
Häufig treffe ich im IT-Recht auf folgende Fragen:
Ich analysiere die Situation und bespreche die Möglichkeiten, setze diese für Sie durch oder verteidige sie gegen Ansprüche Dritter. Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen entsprechen dabei meinem Verständnis von einer soliden und vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Bei größeren Projektausschreibungen legen wir auf Anfrage gerne ein ausführliches Angebot vor.
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