Beratung der Automobilindustrie
Neben den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts berate ich intensiv die Automobil- und Zulieferbranche.
Neben den allgemeinen rechtlichen Fragen, die typischerweise mit dem Betrieb eines Unternehmens einhergehen, berate ich zu sämtlichen relevanten Vertragstypen im Automotive-Bereich und begleite internationale Vertragsgestaltungen auch in englischer Sprache.
Hier ein kurzer Auszug meiner Tätigkeiten:
Erstellung / Überprüfung von:
- Forschungs- und Entwicklungsverträgen,
- Long Term Agreement (LTA) sowie allgemeine Rahmenverträge,
- Letter of Intent (LOI), Memorandum of Understanding (MoU), Letter of Understanding (LoU), Agreement on Principles (AoP), Term Sheet, Heads of Agreement, Punktation,
- Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen,
- Supplier Agreements,
- Lizenzvereinbarungen (auch Intercompany),
- Werbemaßnahmen,
- Geheimhaltungserklärungen (NDA),
- Beraterverträge,
- Dienstleistungsverträge,
- Geschäftsordnungen, Gesellschaftsverträge,
sowie Beratung bei marken- und patentrechtlichen Fragestellungen sowie dem Bereich Compliance.
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