30. November 2023

Viele meinen ja, die Tätigkeit eines Rechtsanwalts sei trocken und langweilig - Sie irren!

Sie ist bunt wie ein Blumenstrauß.

Als Projektjurist lerne ich in kurzen Abständen unterschiedliche Unternehmen, deren Kultur und eben auch deren rechtliche Probleme kennen, bei denen ich unterstütze.

So gibt es aktuell einen Fall, in dem mein Auftraggeber mit einem anderen Unternehmen seit fast 2 Jahren auf die Serienproduktion hingearbeitet hat. Machbarkeitsstudien, Versuche, Prototypen, zahlreiche Meetings, Gespräche, E-Mails, kurzum: ein vertrauensvolles Miteinander, welches auf das eine Ziel hinausläuft: Gemeinsam in die Serienproduktion.

Kurz vor Abschluss des Projekts dann das Unheil: Der Partner cancelt die Zusammenarbeit, es tue ihm leid, aber es ginge nun eben doch nicht. Der Unmut ist groß, das Vertrauen erschüttert. Was steckt hinter der abrupten Beendigung, wie macht man weiter - back to square one - und wer ersetzt den Schaden?

Zumindest bei letzterer Frage kann ich eruieren und helfen. Gibt es denn eine schriftliche vertragliche Vereinbarung? Antwort: Nein. Man kennt sich in der Branche, man hat sich vertraut.

***TIPP: Wenn Parteien längerfristig zusammenarbeiten, um ein Produkt (oder eine Dienstleistung) gemeinsam zu validieren, um sie dann gemeinsam zu vermarkten, sollte bereits von Beginn an auf Verträge gesetzt werden, die die wesentlichen Punkte zusammenfassen (bspw. Letter of Intent, Term Sheet, besser, weil verbindlich: Feasability Agreement, Evaluation Agreement und wie sie alle heißen), damit im Falle eines vorzeitigen Scheiterns wesentliche Themen geregelt sind***

Der Schaden beläuft sich auf ca. 200.000 Euro. Ja, man kann versuchen, bspw. über das vorvertragliche Schuldverhältnis oder einem (mündlichen) joint venture Agreement o.ä., welches möglicherweise bestanden hat, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Habe ich außergerichtlich gemacht; schriftlich. Wird das erfolgreich sein. Nein. Wird mein Auftraggeber klagen: Wohl kaum, denn in seiner Branche lohnt es sich nicht, bei unklarer Rechts- und Tatsachenlage Ressourcen in einen schwammigen Anspruch zu stecken, wenn es am Ende nur um "ein paar Euro" geht.

Dennoch ist die außergerichtliche Druck- und Drohkulisse hier sinnvoll. Die Anzahl der Marktteilnehmer ist übersichtlich, man sieht sich definitiv wieder und mein Auftraggeber hat dann leverage!

Merke: Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser.

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Geheimhaltungsvereinbarungen

Florestan Goedings

Dr. Florestan Goedings, LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator.
Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.