15. Dezember 2023

Vorneweg: Ich bin selbst Gründer eines sozialen Netzwerks - www.vancy.network -, einer Business Matching-Plattform und musste mich im Vorfeld der Geschäftsaufnahme mit dem Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auseinandersetzen.

Was ich nicht wusste: LinkedIN wurde 2017 durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) von den Pflichten des NetzDG entbunden. Begründung: LinkedIn sei eine reine Business-Plattform und kein soziales Netzwerk. So wurde ich von Jan Böhmermann ins rechte Licht gesetzt (https://lnkd.in/dBJBs7P4

§ 1 NetzDG definiert soziale Netzwerke wie folgt:

"Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke)."

Wenn ich so sehe, was hier bei LinkedIn so alles gepostet wird, wie das Netzwerk grundsätzlich aufgebaut ist (Selbstdarstellung über Timeline) halte ich die Entscheidung des BfJ für falsch und revidierungsbedürftig. Ich kann von mir zwar nicht behaupten, unsachliche Nachrichten bekommen zu haben. Allerdings sind die Beiträge, die mir in meiner Timeline präsentiert werden, häufig nicht berufsbezogen (Schwerpunkt: Tierbeiträge und Urlaubsimpressionen). Ansonsten - wie häufig - ein unterhaltsamer Beitrag von Jan Böhmermann.

Denkt ihr nicht auch so?

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Florestan Goedings

Dr. Florestan Goedings, LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator.
Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.