15. Dezember 2023

Zum Jahresende pressiert das immer mal wieder gerne. Anstatt Dinge ausklingen zu lassen, sollen noch schnell Verträge geschlossen werden. Mindestens ein LOI/MoU, NDA ist zu wenig - aus Gründen; versteht sich.

Dabei konnte ich als juristischer Berater in den letzten Jahren feststellen: Je größer das Unternehmen, desto unwahrscheinlicher das Gelingen solcher Spontanaktionen!

Aktuell: Ein Software-Thema mit einem der weltgrößten Softwarehersteller bekommt plötzlich Aufwind, es gibt ein Ramp-up, die Woche wird mit Meetings bestückt; viele und lange Meetings. Die Sache scheint einfach: "Wir haben in der Vergangenheit doch schon mal sowas ähnliches mit denen gemacht. Wir machen jetzt quasi das gleiche nur mit ein paar wenigen Abweichungen." Dann kommen zu den Meetings Verträge aus der Vergangenheit; viele und lange Verträge.

Noch 2 Wochen bis Weihnachten!

Ich gebe zu bedenken, dass dieses Vorhaben - wie auch andere ad hoc-Vorhaben kurz vor der Weihnachtszeit - ggf. nicht zielführend sein und eher belastend als erbauend auf die Mitarbeiter wirken könnte. Zudem endet mein Engagement für das Unternehmen ende Januar 2024 und ein Vertrag dieser Größenordnung dürfte nicht innerhalb dieser Zeit verhandelbar sein mit der Folge, dass dann ein anderer Jurist sich vollständig in die Sache einarbeiten darf.

Aber das Management hat ja immer ganz eigene Pläne - und ich werde für dieses Mandat pro Stunde bezahlt. Also alles gut?

Jain.

Auch wenn die Entlohnung eines Projektjuristen an allererster Stelle steht - er ist juristischer Wirtschaftssöldner - lebt die Qualität einer Dienstleistung auch immer vom geschaffenen Mehrwert für das Unternehmen. Ein solcher Mehrwert stellt sich meiner Erfahrung nach allerdings nicht ein, wenn versucht wird, Leistungen zum Ende des Jahres hin zu erzwingen, zumal an solchen Projekten immer eine große Vielzahl an Menschen auf beiden Seiten beteiligt sind. Ob dann am Ende des Tages die (Personal-)Ausgaben noch im Verhältnis zum Vorhaben stehen, muss jedes Unternehmen bei vorweihnachtlich spontanen Kraftproben selbst beurteilen.

Eine entspannte Adventszeit weiterhin!

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Florestan Goedings

Dr. Florestan Goedings, LL.M. ist Rechtsanwalt und Mediator.
Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.